Neue Vorschriften zur Verlängerung der Beeidigung bzw. Neubeeidigung von Dolmetschern und Übersetzern
Bislang war die Beeidigung als Übersetzerin bzw. Gerichtsdolmetscher lebenslang gültig, ohne dass nach Ablauf einer bestimmten Frist ein weiterer Nachweis der beruflichen Eignung zu erfolgen hatte. Dies wurde durch das AGGVG geändert, sodass nun eine Verlängerung der Beeidigung bzw. eine Neubeeidigung erforderlich ist, die vom Zeitpunkt der ursprünglichen Beeidigung abhängig ist. Die Übergangsfrist für vor…
Weiterlesen