Pflicht zur E-Rechnung ab 01.01.2025

Pflicht zur E-Rechnung ab 01.01.2025

Ab dem 01. Januar 2025 ist im Geschäftsverkehr grundsätzlich die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtend geworden. Die Umstellung betrifft nicht nur größere Unternehmen, sondern z.B. auch selbstständige Übersetzerinnen, Übersetzer, Dolmetscherinnen, Dolmetscher und Sprachmittler.

Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland ist ein Schritt auf dem Weg zur Implementierung in der gesamten EU mit dem Ziel einer schnelleren, kostengünstigeren Bearbeitung umsatzsteuerrelevanter Angelegenheiten. Zudem sollen durch die Umstellung Schäden durch Steuerbetrug vermieden werden.

Wichtig: Bis zum 31.12.2024 galt eine Rechnung im PDF-Format noch als elektronische Rechnung. Seit dem 01.01.2025 ist dies nicht mehr der Fall, da der Begriff „elektronische Rechnung“ neu definiert wurde.

Die Einführung der Pflicht zur E-Rechnung erfolgt dabei stufenweise, mit Übergangsfristen bis zum 31.12.2027.

Ab dem 01.01.2025 müssen ausnahmslos alle Unternehmen, auch kleinere Unternehmen und freiberuflich Tätige, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.

Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls im Grunde für alle Unternehmen verpflichtend. Allerdings gibt es hierzu einige Übergangsregelungen.

Bis zum 31.12.2026 dürfen auch weiterhin Rechnungen in Papierform, im PDF-Format etc. versandt werden, sofern der Empfänger damit einverstanden ist.

Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtend E-Rechnungen versenden.

Ab dem 01.01.2028 müssen ausnahmslos alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden und empfangen.