Tipps zur Übersetzersuche |
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1. Genügend Zeit einplanen
Denken Sie daran, dass gute Übersetzungen nicht über Nacht entstehen. Auch wenn Übersetzungen in gängige Sprachen wie Englisch, Spanisch oder Französisch schneller gehen, ist die Arbeit mit der ersten Übersetzung meist nicht getan. Mindestens zwei Wochen sollten es daher für jede Übersetzung sein. Wer sich ein eigenes Übersetzungsmanagement im Unternehmen aufbaut, sollte darauf achten, dass die Kapazitäten gemäß der Wichtigkeit der Übersetzung verteilt werden. Besonders eilige Übersetzungen sind zudem noch mit einem Expresszuschlag für Unternehmen verbunden. Beauftragen Sie eine Übersetzung daher frühzeitig.
2. Sprache festlegen
Für welches Land brauchen Sie die Übersetzung? Klären Sie mit dem Übersetzer, welche Variante einer Sprache Sie benötigen. Eine englische Übersetzung für Großbritannien ist beispielsweise nicht identisch mit einer englischen Übersetzung für die USA. Das gilt umso mehr bei weniger geläufigen Sprachen wie Chinesisch oder Indisch, wo es oft mehrere Formen gibt.
3. Abrechnungsmodus und Umfang klären
Wenn Sie von einem freiberuflichen Übersetzer ein Angebot einholen, schicken Sie ihm am besten den zu übersetzenden Text zu. Abgerechnet werden kann nach Zeile (deutsches Modell), nach Wörtern (anglo-amerikanisches Modell), sowie pauschal. Eine Zeile wird mit 55 Anschlägen (inkl. Leerzeichen) kalkuliert.
Es gibt in der Branche keine feste Tarifordnung. Lediglich für Dolmetscher und Übersetzer, die für die Justiz tätig sind, regelt ein Vergütungsgesetz (JVEG) das Honorar. Für eine Zeile Übersetzung beträgt dieses 1,55 Euro pro Zeile. Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten Texten erhöht sich das Honorar auf 1,75 Euro. Der BDÜ veröffentlicht alle zwei Jahre einen Honorarspiegel.
Für einfache Übersetzungen muss mit einem Zeilenpreis zwischen 1,20 und 1,50 Euro kalkuliert werden. Der Seitenpreis beginnt somit hochgerechnet bei etwa 50 Euro. Klären Sie auch unbedingt ab, was alles übersetzt werden soll. Oft sind in Dokumenten noch weitere Papiere oder Tabellen hinterlegt und es ist unklar, ob auch diese Unterlagen zu übersetzen sind.
4. Referenzen einholen
Bei vielen Übersetzungen genügt die Sprachkompetenz des Übersetzers alleine nicht, damit sie am Ende qualitativ gut wird. Bei Handbüchern, Verträgen oder technischen Dokumentationen ist auch fachliche Expertise nötig. Bestimmte Ausdrücke im rechtlichen Bereich werden bisweilen etwa immer mittels Fußnoten näher erklärt. Wählen Sie daher in solchen Fällen einen Übersetzer mit Referenzen in der entsprechenden Branche, der auch die entsprechenden Branchenstandards kennt.
5. „Vier-Augen-Prinzip“ sicherstellen
Handelt es sich um die Übersetzung eines Vertrages oder einer Veröffentlichung, sollten Sie eine Übersetzung nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ beauftragen. Das bedeutet, dass die Erstübersetzung mindestens eine zweite Person lektoriert. Neben der fachlichen Übersetzung kann ein anderer Übersetzer den Text etwa auf stilistisch-werbliche Aussagen hin überarbeiten.
Auch wenn Sie die Übersetzung im eigenen Unternehmen durchführen, sollten Sie darauf auf keinen Fall verzichten. Oft kann der kritische zweite Blick von einem Mitarbeiter der Landesgesellschaft kommen. Der kann auch auf mögliche Fallstricke in bereits übersetzten Texten hinweisen. Erfolgt die Übersetzung durch einen externen Übersetzer, übernimmt in vielen Fällen ihr „Hauptübersetzer“, der als erster Ansprechpartner fungiert, die Abstimmung mit einem zweiten Übersetzer.
6. Berufszusatz des Übersetzers prüfen
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung, dann brauchen Sie einen Sprachexperten, der einen Berufszusatz wie „ermächtigt“, „vereidigt“ oder – je nach Bundesland – „öffentlich bestellt“ trägt. Lassen Sie sich diesen Zusatz gegebenenfalls durch entsprechende Dokumente nachweisen. Der BDÜ hat einen Überblick über diese Übersetzer. Sie bestätigen mit Unterschrift und Stempel die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung.
7. Endfassungen liefern
Der Übersetzer möchte am liebsten den fertig abgestimmten Text haben. Optimalerweise entspricht dieser Text dann auch schon dem endgültigen Dokument, ohne dass es noch zu nachträglichen Änderungen durch das Unternehmen kommt. Achten Sie darauf, dass Sie im Nachgang keine größeren Adaptierungen mehr am zu übersetzenden Text vornehmen. Ansonsten entstehen Mehrkosten bzw. ist eine erneute Korrekturschleife nötig, weil möglicherweise auch das Layout wieder angepasst werden muss. Bei Sprachen, die von rechts nach links gelesen werden, ist dies ohnehin unumgänglich.
Quellen: Markt und Mittelstand, BDÜ
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